Praktikumsbörse – praktische Studienzeit
Studenten der Rechtswissenschaften müssen im Rahmen der vorlesungsfreien Zeit insgesamt drei Monate praktische Studienzeit absolvieren. Hierbei müssen mindestens zwei der Bereiche Zivilrecht, Strafrecht und öffentliches Recht mit durchlaufen werden.
Hintergrund und Ziel
Da Studenten sehr oft berichten, dass es sehr schwer ist, überhaupt eine Anwaltskanzlei zu finden, die eine praktische Studienzeit anbietet, haben sich der Anwaltsverein und die Fachschaft Jura der Universität Regensburg zusammengetan und möchten eine sogenannte Praktikumsbörse ins Leben rufen.
Ziel ist es, dass sich Anwälte hier melden, die eine praktische Studienzeit für Studenten anbieten möchten und diese dann entsprechend von der Fachschaft vermittelt werden. Es muss also keine Stellenausschreibung auf der Homepage erfolgen. Zudem kann bereits im Vorfeld festgelegt werden, welche Rechtsgebiete angeboten werden, um Anfragen sinnvoll zu filtern.
Vorteile für Anwälte
Viele Kanzleien bieten die praktische Studienzeit nicht an mit dem Argument, das bringe nichts außer Arbeit. Dem kann in der Praxis häufig entgegengetreten werden.
Studenten können Kanzleien spürbar entlasten, etwa durch Recherchen, Aktenaufbereitung und unterstützende Zuarbeit. Zugleich lassen sich Studenten zu Mandantengesprächen und Gerichtsterminen mitnehmen. Gerade der gemeinsame Austausch über Fälle eröffnet oft einen zusätzlichen Blickwinkel und schärft die Bearbeitung von Mandantenfragen.
Im Rahmen der praktischen Studienzeit sind keine Zahlungen an die Studenten zu leisten. Zugleich kann sich eine sehr gute Zusammenarbeit ergeben, an die sich im Anschluss nahtlos eine Anstellung anknüpfen lässt. Vor dem Hintergrund, dass Rechtsanwaltsfachangestellte und Ausbildungsplätze zur Rechtsanwaltsfachangestellten zunehmend schwerer zu besetzen sind, können studentische Hilfskräfte im Büro eine erhebliche Entlastung darstellen.
Bescheinigung und Außenwirkung
Nach Absolvierung des Praktikums ist den Studenten eine Bescheinigung auszustellen, dass die praktische Studienzeit absolviert wurde. Ein umfangreiches Zeugnis kann erstellt werden, ist jedoch nicht zwingend.
Darüber hinaus kann die praktische Studienzeit auch als positive Außenwirkung für die Kanzlei dienen: Studenten, die in der Kanzlei gute Erfahrungen gemacht haben, empfehlen diese typischerweise auch im Freundes- und Bekanntenkreis bei rechtlichen Fragen weiter.
In die Praktikumsbörse aufgenommen werden
Wenn Sie in die Praktikumsbörse aufgenommen werden möchten, füllen Sie bitte das anliegende Formular aus.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an kommunikation.jura@ur.de und/oder den Vorstand des Anwaltsvereins.