Chronik des Regensburger Anwaltsvereins
Der Anwaltsverein für den Landgerichtsbezirk Regensburg e. V. – den man aus traditionellen Gründen anders als den Deutschen Anwaltverein mit einem „Fugen-S“ schreibt – wurde wohl schon im Jahr 1906 gegründet. Denn im Dezember 1966 lud der Regensburger Anwaltsverein zu einem geselligen Bierabend in die beliebte Gaststätte Kneitinger ein, um das 60-jährige Bestehen des Vereins zu feiern. Der Verein blickt also auf eine 115-jährige Vereinsgeschichte zurück. Urkunden oder Dokumente, die das Gründungsjahr 1906 schriftlich bestätigen, finden sich leider nicht mehr. Immerhin befand sich bis zum Umzug des Anwaltszimmers vom Gebäude des Landgerichtes Regensburg in der Kumpfmühler Straße in das Sitzungsgebäude in der Augustenstrasse 5 im Jahre 2005 ein Bild, das die Existenz des Regensburger Anwaltsvereins in der Zeit nach dem 1. Weltkrieg belegt. Seit dem Umzug ist dieses Bild leider verschollen.
Jedenfalls in dem vom Deutschen Anwaltsverein 1932 geführten Verzeichnis findet sich auch der Regensburger Anwaltsverein. Als Gründungsjahr ist angegeben „1920“ – dann lägen wir immerhin bei einer Vereinsgeschichte von über 100 Jahren, ausgenommen die dunkle Zeit des NAZI-Regimes:
Im Jahr 1933 trat der Deutsche Anwaltsverein dem Nationalsozialistischen Rechtswahrerbund bei, damit gleichzeitig auch der Regensburger Anwaltsverein. Der Nationalsozialistische Rechtswahrerbund war die Berufsorganisation aller Juristen im 3. Reich. Damit war eine vereinsmäßige Organisation der Rechtsanwälte abgeschafft. Nun gab es keine Möglichkeit mehr, die Interessen der Rechtsanwälte zu vertreten. Der Rechtswahrerbund entschied – im Benehmen mit dem Reichsjustizministerium – auch über für Rechtsanwälte wichtige berufliche Funktionen (zB über die Zulassung eines Rechtsanwalts bei den Gerichten). Ein Rechtsanwalt konnte deshalb Nachteile erleiden, wenn er nicht NSRB-Mitglied war, was dazu führte, dass sich eine Reihe von Rechtsanwälten dem Bund angeschlossen haben.
Nach 1945 schlossen sich einige Kollegen unter Federführung von Herrn Rechtsanwalt Dirnberger zu einem neuen (nicht eingetragenen) Anwaltsverein zusammen. Der Verein kümmerte sich in erster Linie um die beruflichen Belange der Kollegen und setzte sich für einheitliche Regelungen für alle Anwälte ein. Beispielsweise gab er in einem Schreiben vom 18.12.1954 bekannt, dass Anwaltskanzleien am Josefitag 19.03., Peter und Paul 29.06., Mariä Empfängnis 08.11., Buss- und Bettag sowie Kirchweih- und Faschingsdienstagnachmittag (also eingebürgerte Katholischen Feiertagen) einheitlich geschlossen würden.
In einer Generalversammlung am 20.06.1955 wurde dann beschlossen, den Verein als eingetragenen Verein zu führen. Am 19.09.1955 erfolgte dann die Eintragung. Aus der der Anmeldung beim Registergericht geht hervor, dass der Verein damals 54 Mitglieder hatte.
Herr Rechtsanwalt Konrad Wormbs wurde einstimmig als Vorsitzender gewählt. Ihm folgten 1969 Herr Rechtsanwalt Hans Raith, 1980 Herr Rechtsanwalt Dr. Brielmeier, 1988 Herr Rechtsanwalt Heinz D. Plötz, 1994 Herr Rechtanwalt Thomas Raith, 2007 Frau Rechtsanwältin Stefanie Haizmann, 2019 Frau Rechtsanwältin Iris Nickl und 2021 Herr RA Dr. Georg Graml. Heute zählt der Verein über 350 Mitglieder.