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Zwangsvollstreckungsfortbildung am 10.07.2025

Für unsere diesjährige Zwangsvollstreckungsfortbildung konnten wir Frau Gepr. Rechtsfachwirtin Manuela Knauer gewinnen. Die Fortbildung findet statt am

Donnerstag, den 10.07.2025, 

in der Zeit von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr 

Bischofshof Braustuben, Dechbettener Straße 50 in Regensburg. 

Die Fortbildung teilt sich – wie schon in der Vergangenheit – in zwei Teile auf, und zwar: 

Teil I: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Die erfolgreiche Vollstreckung über den Gerichtsvollzieher

  • Voraussetzungen der ZV – Möglichkeit des § 720 a ZPO
  • Formular „Vollstreckungsauftrag“
  • Sachpfändung
  • Austauschpfändung
  • Möglichkeiten der Verwertung der Pfandsache (u. a. Internet-Versteigerung, freihändiger Verkauf)
  • Drittstellenauskünfte und/oder Vermögensauskunft
  • Anwaltsgebühren in der Zwangsvollstreckung

Teil II: 13.00 Uhr – 17:00 Uhr

Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Teilbereiche „Lohnpfändung“ und „Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit“

  • Vorpfändung 
  • Formular „PfÜB“
  • Sicherungsvollstreckung
  • Stellung und Auskunftspflicht des Drittschuldners
  • Änderung des unpfändbaren Betrages zugunsten des Gläubigers (Einflussnahme auf den lt. Tabelle pfändbaren Betrag ist für den Erfolg der ZV oft entscheidend!)
  • Naturalleistungen, Zusammenrechnung etc.
  • Privilegierte Forderungen

Weg von der „Standard-Vollstreckung“ und hin zu den vielen Möglichkeiten, die uns die ZPO bietet, um eine Forderung für unseren Mandanten vielleicht doch erfolgreich beizutreiben, auch wenn die Voraussetzungen nicht optimal sind. Oft brauchen wir nur eine gute Idee!

Der Vortrag ist gerade auch an Rechtsanwaltsfachangestellte gerichtet.

Sie haben die Möglichkeit, sich entweder für den ersten Teil, für den zweiten Teil oder für beide Teile anzumelden. 

Für die Seminarteilnahme wird ein Unkostenbeitrag in Höhe von € 90,00 für einen Teil, für beide Teile in Höhe von € 165,00 erhoben. In diesem Betrag ist eine kleine Verpflegung enthalten. Weitere Getränke / Speisen sind von jedem Teilnehmer sodann selbst zu tragen.

Den Unkostenbeitrag bitte auf das Vereinskonto bei der

Volksbank Raiffeisenbank Regensburg-Schwandorf eG,

IBAN: DE94 7509 0000 0100 0107 23

mit dem Verwendungszweck: ZV-Seminar Juli 2025

überweisen.

Die Teilnahmegebühr ist bis zum 03.07.2025 auf vorstehendes Konto zu überweisen. 

Wir bitten, bei Interesse mit nachstehendem Formular bis spätestens 26.06.2025 Rückmeldung zu geben. 

Bitte beachten Sie, dass Sie keine eigene Rechnung verschickt wird. Als Nachweis für die Zahlung des Unkostenbeitrags genügt die Teilnahmebestätigung und der Banküberweisungsbeleg als Rechnungsnachweis für das Finanzamt.

Eine Stornierung ist nur bis zwei Wochen vor der Veranstaltung möglich, ansonsten muss unabhängig von der Teilnahme die volle Teilnahmegebühr gezahlt werden.

 

Zur Anmeldung

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