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Zwangsvollstreckungsseminar am 23.07.2026

Auch in diesem Jahr konnten wir Frau Gepr. Rechtsfachwirtin Manuela Knauer für unser diesjähriges Zwangsvollstreckungsseminar gewinnen. Die Fortbildung findet statt am

Donnerstag, den 23.07.2026,
in der Zeit von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr

im EmmeramForum, Emmeramsplatz 3, 93047 Regensburg.

Die Fortbildung teilt sich – wie schon in der Vergangenheit – in zwei Teile auf, und zwar:

 

Teil I: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Die Auswertung des Vermögensverzeichnisses

Die Abgabe der Vermögensauskunft durch den Schuldner ist noch lange nicht zwingend das Ende der Vollstreckung!

Es ist wichtig, das Vermögensverzeichnis aufmerksam zu lesen und die darin enthaltenen Informationen auszuwerten.

Es lohnt sich oft, genauer hinzuschauen. Aus meiner Erfahrung weiß ich, „der nervigste Gläubiger bekommt häufig am schnellsten sein Geld“.

In diesem Seminar möchte ich Ihnen zu den meiner Ansicht nach wichtigsten Angaben im Vermögensverzeichnis Anregungen bezüglich des weiteren Vorgehens geben.

Teil II: 13.00 Uhr – 17:00 Uhr

Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss außerhalb der Lohnpfändung

Zum Beispiel:

  1. Pfändung der Lebensversicherung des Schuldners
  2. a) Pfändung des Rückgewähranspruchs bei einer Grundschuld
    b) Antrag auf Eintragung der Pfändung des Rückgewähranspruchs
    c) Pfändung einer Eigentümergrundschuld
    d) Antrag auf Eintragung der Pfändung einer Eigentümergrundschuld
  3. Anwartschaft auf den Eigentumserwerb bei Eigentumsvorbehalt an einer beweglichen Sache
  4. Miteigentum an einer beweglichen Sache
  5. a) Pfändung eines Miterbenanteils an einem Grundstück
    b) Antrag auf Eintragung der Pfändung

Der Vortrag ist gerade auch an Rechtsanwaltsfachangestellte gerichtet.

Sie haben die Möglichkeit, sich entweder für den ersten Teil, für den zweiten Teil oder für beide Teile anzumelden.

Für die Seminarteilnahme wird ein Unkostenbeitrag in Höhe von € 95,00 für einen Teil, für beide Teile in Höhe von € 170,00 erhoben. In diesem Betrag ist eine kleine Verpflegung enthalten. Weitere Getränke / Speisen sind von jedem Teilnehmer sodann selbst zu tragen.

Den Unkostenbeitrag bitte auf das Vereinskonto bei der

Volksbank Raiffeisenbank Regensburg-Schwandorf eG,

IBAN: DE94 7509 0000 0100 0107 23

mit dem Verwendungszweck: ZV-Seminar Juli 2026

überweisen.

Die Teilnahmegebühr ist bis zum 25.06.2026 auf vorstehendes Konto zu überweisen.

Bitte beachten Sie, dass Sie keine eigene Rechnung verschickt wird. Als Nachweis für die Zahlung des Unkostenbeitrags genügt die Teilnahmebestätigung und der Banküberweisungsbeleg als Rechnungsnachweis für das Finanzamt.

Eine Stornierung ist nur bis zwei Wochen vor der Veranstaltung möglich, ansonsten muss unabhängig von der Teilnahme die volle Teilnahmegebühr gezahlt werden.

Zur Anmeldung:

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