Herr Dr. Christian Schindler, Direktor des Arbeitsgerichts Regensburg, und Herr Dr. Reinhard Künzl, Vorsitzender Richter am LAG München a.D., haben sich im Rahmen des ersten Regensburger Arbeitsrechtstags bereit erklärt, eine Fortbildung zum Thema Arbeitsrecht mit insgesamt 7,5 Stunden, welche einzeln buchbar sind, für uns zu halten. Wir durften die beiden Referenten bereits einige Male zuvor bei uns begrüßen und freuen uns, dass sie auch bei dieser neuen Veranstaltung des Anwaltsvereins referieren werden.
Die erste Regensburger Arbeitsrechtstag findet statt am
Dienstag, 02.12.2025 von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr,
inkl. einer Stunde Mittagspause von 12:45 Uhr bis 13:45 Uhr, Bischofshof Braustuben, Dechbettener Straße 50, 93049 Regensburg
Der Vortrag von Herrn Dr. Christian Schindler trägt den Titel
„Neuerungen und Tendenzen in der Rechtsprechung des BAG“
und findet vormittags von 08:00 Uhr bis 12:45 Uhr (4,5 Stunden + 15 Minuten Pause) statt.
Der Vortrag von Herrn Dr. Reinhard Künzl trägt den Titel
„Sachgrund- und sachgrundlose Befristung:
Wirksamkeit und Auswirkung der Befristung auf Arbeitsverhältnisse“
und findet nachmittags von 13:45 Uhr bis 17:00 Uhr (3 Stunden + 15 Minuten Pause) statt, es werden folgende Themen näher erörtert:
Vorbeschäftigung, u. a. Fragerecht des Arbeitgebers
Kettenbeschäftigung/Kettenarbeitsverhältnis
aktuelle Rechtsprechung
Am Ende der Veranstaltung erhalten Sie eine Bescheinigung nach § 15 FAO für den Fachanwalt für Arbeitsrecht über 4,5, 3,0 oder 7,5 Stunden:
Die Teilnahmegebühr für 7,5 Stunden beträgt für DAV-Mitglieder € 350,00 und Nichtmitglieder € 400,00.
Bei Buchung der Vormittagsveranstaltung von 4,5 Stunden fällt eine Teilnahme-gebühr für DAV-Mitglieder in Höhe von € 270,00 und Nichtmitglieder € 310,00 an.
Bei der Nachmittagsveranstaltung von 3 Stunden wird eine Teilnahmegebühr für DAV-Mitglieder in Höhe von € 180,00 und Nichtmitglieder € 200,00 fällig.
Wer den gesamten Tag bucht, spart also rund 20 %!
In diesen Beträgen sind Wasser, Kaffee, Butterbrezn vormittags und Kuchen nachmittags enthalten.
Die Teilnahmegebühr ist bis zum 14.11.2025 auf folgendes Konto des Anwaltsvereins Regensburg zu bezahlen:
Volksbank Regensburg
IBAN: DE94 7509 0000 0100 0107 23
BIC: GENODEF1R01
Verwendungszweck: Fortbildung Arbeitsrecht Dezember 2025
Eine Rechnung wird nicht gestellt.
Eine Stornierung ist nur bis 21.11.2025 möglich, ansonsten muss unabhängig von der Teilnahme die volle Teilnahmegebühr bezahlt werden.
Wir bitten darum, sich bei Interesse nachstehend anzumelden.