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2. Arbeitsrechtstag am 01.12.2026

Herr Felix Arnold, Richter am Arbeitsgericht Regensburg, und Herr Dr. Reinhard Künzl, Vorsitzender Richter am LAG München a.D., haben sich im Rahmen des nun zweiten Regensburger Arbeitsrechtstags bereit erklärt, eine Fortbildung zum Thema Arbeitsrecht mit insgesamt 7,5 Stunden, welche einzeln buchbar sind, für uns zu halten. 

Die Regensburger Arbeitsrechtstag findet statt am

Dienstag, 01.12.2026 von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr,

inkl. einer Stunde Mittagspause von 12:45 Uhr bis 13:45 Uhr,

 

EmmeramSaal im EmmeramForum, Niedermünstergasse 4,  93047 Regensburg (direkt am Emmeramsplatz)

Der Vortrag von Herrn RiArbG Arnold trägt den Titel 

„Aktuelle Rechtsprechung“

und findet vormittags von 08:00 Uhr bis 12:45 Uhr (4,5 Stunden + 15 Minuten Pause) statt.

Der Vortrag von Herrn VorsRiLArbG a.D. Dr. Reinhard Künzl trägt den Titel 

„Prozessrecht – von der Klage bis zum Urteil“

und findet nachmittags von 13:45 Uhr bis 17:00 Uhr (3 Stunden + 15 Minuten Pause) statt, es werden folgende Themen näher erörtert:

  • Unterschiede ZPO – ArbGG
  • Fristen
  • Beweiserhebung + Beweissicherung
  • Versäumnisurteil
  • u. v. m

Am Ende der Veranstaltung erhalten Sie eine Bescheinigung nach § 15 FAO für den Fachanwalt für Arbeitsrecht über 4,5, 3,0 oder 7,5 Stunden:

Die Teilnahmegebühr für 7,5 Stunden beträgt für DAV-Mitglieder € 350,00 und Nichtmitglieder € 400,00.

Bei Buchung der Vormittagsveranstaltung von 4,5 Stunden fällt eine Teilnahmegebühr für DAV-Mitglieder in Höhe von € 270,00 und Nichtmitglieder € 310,00 an.

Bei der Nachmittagsveranstaltung von 3 Stunden wird eine Teilnahmegebühr für DAV-Mitglieder in Höhe von € 180,00 und Nichtmitglieder € 200,00 fällig.

Wer den gesamten Tag bucht, spart also rund 20 %!

In diesen Beträgen sind Wasser, Kaffee, Butterbrezn vormittags und Kuchen nachmittags enthalten.

 

Mittags besteht die Möglichkeit, (auf eigene Kosten) in der Nähe zu speisen, beispielsweise in der Obermünsterstraße, im Brauhaus am Schloss in der Waffnergasse oder auch in der Kantine der Regierung der Oberpfalz.

Die Teilnahmegebühr ist bis zum 14.11.2026 auf folgendes Konto des Anwaltsvereins Regensburg zu bezahlen:

Volksbank Regensburg

IBAN: DE94 7509 0000 0100 0107 23

BIC: GENODEF1R01

Verwendungszweck: Fortbildung Arbeitsrecht Dezember 2026

Eine Rechnung wird nicht gestellt.

Eine Stornierung ist nur bis 21.11.2026 möglich, ansonsten muss unabhängig von der Teilnahme die volle Teilnahmegebühr bezahlt werden.

 

Wir bitten darum, sich bei Interesse nachstehend anzumelden.

Zur Anmeldung: